Sicherheitsdatenblätter für Aerosole: Brand- & Berstgefahr

Aerosolsprays bergen durch Treibgase und Innendruck erhebliche Risiken. Erfahren Sie, worauf es im Sicherheitsdatenblatt ankommt und welche Regeln nach TRGS 510 und CLP gelten.

Ob Kontaktspray in der Werkstatt, Schmiermittel in der Instandhaltung oder Lacksprays in der Fertigung: Druckgaspackungen (Aerosole) sind im gewerblichen Alltag unverzichtbar. Gleichzeitig gehören sie zu den am meisten unterschätzten Gefahrstoffen. Durch die Kombination aus brennbarem Inhalt, hochflüchtigen Treibmitteln und hohem Innendruck entsteht ein explosives Gemisch aus Brand- und Berstgefahr. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) liefert Betrieben die notwendigen Parameter, um den Einsatz und die Lagerung von Aerosolen rechtssicher und unfallfrei zu gestalten.

CLP-Einstufung: Die Systematik hinter H222 und H229

Im europäischen Chemikalienrecht unterliegen Aerosole sowohl der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als auch der Richtlinie 75/324/EWG (in Deutschland umgesetzt über die Aerosolpackungsverordnung – 13. ProdSV). Die Einstufung erfolgt in der Gefahrenklasse „Aerosole“ (Gefahrenkategorie 1, 2 oder 3), basierend auf der Entzündbarkeit des Inhalts und der Verbrennungswärme:

Als Treibmittel kommen überwiegend verflüssigte Gase wie Propan, Butan, Isobutan oder Dimethylether (DME) zum Einsatz. Beim Versprühen verteilen sich Wirkstoff und Treibgas feinstteilig in der Luft, wodurch blitzartig eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Entscheidende Abschnitte im Sicherheitsdatenblatt

Für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV sind insbesondere vier Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts maßgeblich:

Lagerung nach TRGS 510: Vorgaben für Aerosole

In Deutschland regelt die TRGS 510 („Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“) die Aufbewahrung von Druckgaspackungen. Aerosole werden in aller Regel der Lagerklasse (LGK) 2B zugeordnet.

Zu beachten sind abgestufte Sicherheitsanforderungen je nach Lagermenge:

Gefährdungsbeurteilung: Mehr als nur Brandgefahr

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 muss neben der Brand- und Explosionsgefahr das Inhalationsrisiko beurteilt werden. Der erzeugte Sprühnebel (Aerosolpartikel) verfügt über eine enorme Oberfläche. Wirkstoffe wie Lösungsmittel, Isocyanate oder biozide Substanzen dringen tief in die Atemwege ein.

Prüfen Sie im Rahmen des STOP-Prinzips stets, ob die Anwendung aus der Spraydose zwingend erforderlich ist oder ob ein Auftrag per Pinsel, Tauchbad oder Pumpsprüher (ohne Treibgas) das Risiko signifikant senkt.

Checkliste: Sicherer Umgang mit Druckgaspackungen

FAQ

Warum tragen fast alle Spraydosen den H-Satz H229?

Der Gefahrenhinweis H229 („Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten“) resultiert aus der physikalischen Konstruktion der Druckgaspackung. Selbst wenn das Füllgut unbrennbar ist (z. B. Druckluft- oder Kältespray), führt eine Erwärmung über 50 °C zu einem starken Druckanstieg, der die Dosenwandung zum Platzen bringen kann.

Welche Lagerklasse (LGK) gilt für Spraydosen nach TRGS 510?

Aerosole und Druckgaspackungen fallen gemäß dem Fließschema der TRGS 510 unter die Lagerklasse 2B (Aerosolpackungen und Druckgaspackungen). Sie dürfen nicht ohne Weiteres mit explosiven, giftigen oder hochreaktiven Stoffen zusammengelagert werden.

Wann ist für Spraydosen ein Sicherheitsschrank Pflicht?

Sobald die im Arbeitsraum gelagerten Mengen den unmittelbaren Tages- bzw. Schichtbedarf übersteigen und 20 kg Nettogesamtmenge überschreiten, verlangt die GefStoffV in Verbindung mit der TRGS 510 geeignete bauliche Maßnahmen oder die Bereitstellung in geprüften Sicherheitsschränken mit Brandschutzfunktion (F30/F90 bzw. G30/G90).

Sind leere Spraydosen normaler Restmüll?

Nein. Nur vollständig restentleerte Dosen (weder Druck noch Restflüssigkeit vorhanden) dürfen über das duale System bzw. den Metallschrott verwertet werden. Spraydosen mit Restinhalten müssen als gefährlicher Abfall (Sonderabfall nach AVV 15 01 10*) entsorgt werden, da Reste von Treibgas und Wirkstoff weiterhin berst- und brandgefährlich sind.

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