REACH & CLP 2025/2026: Wichtige Neuerungen im Überblick

Neue Gefahrenklassen, die Novelle der GefStoffV und Fristen bei REACH und CLP fordern Unternehmen 2025 und 2026 heraus. Das müssen Sie jetzt beachten.

Die europäische Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) schreitet zügig voran. Für Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender bringen die Jahre 2025 und 2026 spürbare Verschärfungen im Chemikalienrecht mit sich. Neben Anpassungen auf EU-Ebene durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 greifen in Deutschland wichtige nationale Aktualisierungen, allen voran die Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie Anpassungen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Wer Gefahrstoffe lagert, verarbeitet oder in Verkehr bringt, muss seine Compliance-Prozesse jetzt nachjustieren.

CLP-Verordnung: Neue Gefahrenklassen und strengere Kennzeichnung

Ein zentraler Meilenstein ist die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707, mit der neue Gefahrenklassen in das CLP-System integriert wurden. Diese schließen regulatorische Lücken für Stoffe mit spezifischen Langzeitwirkungen auf Mensch und Umwelt:

Übergangsfristen beachten

Die Pflicht zur Selbsteinstufung und Kennzeichnung greift gestaffelt:

Parallel dazu tritt die umfassende CLP-Revision (Verordnung (EU) 2024/2865) in Kraft. Sie bringt neue formale Vorschriften für Etiketten: Mindestschriftgrößen, verbindliche Zeilenabstände, Vorgaben für Ausklapp-Etiketten (Fold-out labels) sowie spezifische Pflichten für den Online- und Distanzhandel (Bereitstellung aller Gefahrenhinweise vor dem Kauf) und Nachfüllstationen.

REACH-Entwicklungen: PFAS, Mikroplastik und SDB-Pflichten

Im Rahmen der REACH-Verordnung rücken mehrere Initiativen in die operative Phase:

Die nationale Schnittstelle: GefStoffV und TRGS in Deutschland

In Deutschland schlägt die CLP-Einstufung direkt auf den betrieblichen Arbeitsschutz durch. Die Novelle der Gefahrstoffverordnung rückt den präventiven Schutz der Beschäftigten noch stärker in den Vordergrund:

Checkliste: Was Unternehmen jetzt tun müssen

  1. Gefahrstoffkataster bereinigen: Gleichen Sie Ihren Bestand mit den neuen CLP-Gefahrenklassen (ED, PBT/PMT) ab. Identifizieren Sie Stoffe, deren Einstufung sich 2025/2026 ändert.
  2. Sicherheitsdatenblätter prüfen und aktualisieren: Fordern Sie von Vorlieferanten aktuelle SDB an. Stellen Sie sicher, dass keine Alt-Dokumente vor dem Formatstand der Verordnung (EU) 2020/878 mehr im Einsatz sind.
  3. Kennzeichnung und Etikettierung anpassen: Prüfen Sie Verpackungen und Vor-Ort-Gebinde auf Konformität mit den neuen CLP-Layout- und Schriftgrößen-Vorgaben.
  4. Gefährdungsbeurteilungen fortschreiben: Aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen nach TRGS 400 sowie Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoffV.
  5. Lieferketten-Kommunikation etablieren: Klären Sie mit Rohstofflieferanten frühzeitig ab, ob Produkte aufgrund von PFAS-Restriktionen oder CLP-Verschärfungen aus dem Sortiment genommen oder umformuliert werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Müssen bestehende Gemische bis 2025 sofort neu eingestuft werden?

Nein. Für Gemische, die sich bereits vor Inkrafttreten der neuen CLP-Klassen auf dem Markt befanden, gelten Übergangsfristen: Bei endokrinen Disruptoren ist die Einstufung ab dem 1. Mai 2026 verpflichtend, bei PBT/vPvB und PMT/vPvM ab dem 1. Mai 2028.

Welche Pflicht gilt, wenn ein Lieferant ein geändertes Sicherheitsdatenblatt sendet?

Erhält ein Betrieb ein revidiertes Sicherheitsdatenblatt mit geänderter Einstufung oder neuen Expositionsgrenzwerten, muss die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV unverzüglich überprüft werden. Gegebenenfalls sind Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen sofort anzupassen.

Betrifft die CLP-Revision auch Verkäufe über das Internet (B2B/B2C)?

Ja. Die überarbeitete CLP-Verordnung schreibt vor, dass bei jedem Fernabsatz – einschließlich Online-Shops – die relevanten Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, H-Sätze und ergänzenden EUH-Sätze für den Käufer vor Vertragsschluss gut lesbar dargestellt sein müssen.

Wo finden Arbeitgeber die aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerte für Deutschland?

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind in der TRGS 900 geregelt, biologische Grenzwerte in der TRGS 903. Bei krebserzeugenden Stoffen gelten die stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen der TRGS 910. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) passt diese Tabellen regelmäßig an.

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